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Ambulante Pflege und individuelle Betreuung
für Templin und Umgebung

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Infos zu zusätzlichen Leistungen nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz § 45 SGB XI

Leistungen aus dem Pflegeergänzungsgesetz sind zusätzliche Leistungen für Demente Klienten. Diese Leistungen werden durch unseren Pflegedienst erbracht und durch die jeweilige Pflegekasse bezahlt.
Den Betroffenen wollen wir eine bestmögliche Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermög-lichen, sie ins soziale Leben integrieren, ihr Selbstwertgefühl fördern und andererseits die pflegenden Angehörigen entlasten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Der Redaktion sind zurzeit keine Termine bekannt.

 

 

 

 

 


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Tel: 03987-742 50 und 0172-28 10 265